Wer benötigt ein Gutachten?
Jeder der einen LKW-Führerschein (C, CE, C1, C1E), den Busführerschein (D, DE, D1, D1E) sowie die Lizenz zur Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) erwerben will.
Außerdem benötigen Patienten, bei denen ein Auge weniger als 70 % Sehschärfe hat, auch für den Motorrad- und Kfz-Führerschein (A, B, BE) ein augenärztliches Gutachten. LKW Fahrer,
die älter als 50 Jahre sind, müssen ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern lassen. Für diese Verlängerung ist neben einer Verkehrstauglichkeits-Bescheinigung des Hausarztes auch ein Führerscheingutachten vom Augenarzt notwendig.
Für einen PKW- und Motorradführerschein genügt normalerweise ein Sehtest.
Was ist ein G37 Gutachten?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge G37 richtet sich an Arbeitnehmer, die die meiste Zeit vor dem Bildschirm eines Computers sitzen. Mithilfe des G37 Gutachtens sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen am Computer-Arbeitsplatz möglichst früh erkannt werden.